O1R4 Betriebsanweisung Hygiene (Personalhygiene)
Betriebsanweisung Hygiene beinhaltet die Personal- und Basishygiene und ist verpflichtend vor Aufnahme der Tätigkeit in Form einer schriftlichen Unterweisung nachweislich umzusetzen.
Die Umsetzung verpflichtet die Beschäftigten die Hygienebestimmungen im Unternehmen umzusetzen. Ein Verstoß gegen die Betriebsanweisung Hygiene kann zur Abmahnung und Kündigung, mit Wahrung der Rechte auf mögliche Regressansprüche durch das Unternehmen führen.
Die Betriebsanweisung Hygiene ist eine verbindliche Anordnung des Unternehmens mit Recht auf Umsetzung und Folgeleistung.
Die Betriebsanweisung ist durch die Beschäftigten zu unterzeichnen. Die Ablage erfolgt in der Personalakte des Unternehmens. Die Datenschutzbestimmungen EU-DSGVO sind umzusetzen.
Verantwortlich für die Umsetzung im Unternehmen ist die Pflegedienstleitung (PDL), oder Stationsleitung im Rahmen der Ersteinweisung im Unternehmen.
Anlagen:
![]() | O1R4 Betriebsanweisung Hygiene für Beschäftigte Hygieneorganisation O1R4_Betriebsanweisung Hygiene Beschäftigte.docx (20.54KB) |
![]() | O1R4_Betriebsanweisung Hygiene Beschäftigte.docx (20.54KB) |
![]() | O1R4 Betriebsanweisung Hygiene für Praktikanten Hygieneorganisation O1R4_Betriebsanweisung Hygiene Praktikum.docx (20.59KB) |
![]() | O1R4_Betriebsanweisung Hygiene Praktikum.docx (20.59KB) |
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