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Arbeitskleidung

Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse. Zur Arbeitskleidung zählt auch Berufskleidung. Sie ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischen Schutzfunktionen.

Arbeitskleidung (Synonym: Dienstkleidung, Berufskleidung) besteht in der Regel aus:

  • Kurzarm-Kleid
  • Kurzarm-Kasack
  • Hose
  • Schuhwerk

Sie soll vom Arbeitgeber gestellt werden, kann mit einer Unternehmerregelung auch durch den Arbeitgeber finanziell bezuschusst werden. 

Die Arbeitskleidung muss ggf. die Privatkleidung vollständig bedecken.

Anforderungen an Arbeitskleidung:

  • Helle Farben
  • Baumwolle oder Baumwoll- Mischgewebe
  • Chemo-thermische oder thermische desinfizierende Aufbereitung

Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten bei der Arbeit. Der Wechsel ist umzusetzen bei folgenden Gegebenheiten:

  • bei Kontamination sofort. 
  • In der Regel 2-Tages- Wechsel, ggf. häufiger

Reinigung der Arbeitskleidung

  • Waschen mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren, Verfahren/Mittel entsprechend RKI-/VAH-Liste Haushaltswaschmaschine nicht geeignet, da z.B. Temperatur/Temperaturhaltezeit und Flottenverhältnis nicht gewährleistet sind
  • Arbeitskleidung darf nicht im häuslichen Bereich gewaschen werden

Private Arbeitskleidung 

Private Arbeitskleidung (z. B. Kurzarm-T-Shirt und Baumwollhose) darf in Arbeitsbereichen ohne besondere Hygieneanforderungen entsprechend der Gefährdungsanalyse und Vorgaben des Arbeitgebers getragen werden. Private Arbeitskleidung darf ebenso nur in der Einrichtung getragen werden. 

Bei Gefahr von Kontamination, ist Schutzkleidung vom Arbeitgeber zu verwenden.

Anforderung an private Arbeitskleidung:

  • Helle Farben 
  • Baumwolle oder Baumwoll- Mischgewebe 
  • Chemo-thermische oder thermische desinfizierende Aufbereitung

Reinigung der Arbeitskleidung:

  • Bei Kontamination sofort
  • In der Regel 2-Tages- Wechsel, ggf. häufiger

Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten bei der Arbeit.

Wahrscheinlich kontaminierte Kleidung ist wie Schutzkleidung vom Arbeitgeber sachgerecht aufzubereiten, d.h. Waschen mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren Verfahren/Mittel entsprechend RKI-/VAH-Liste.

Überjacke ggf. Sweat-Shirt (Langarm)

Können außerhalb des Patientenzimmers, keinesfalls bei Pflegeverrichtungen und Reinigungsarbeit getragen werden.

Bereichskleidung (z. B. Kurzarm-Kasack und Hose) 

In definierten Bereichen, z. B. OP-/Funktionsbereichen zu tragen. Bereichskleidung ist hier Arbeitskleidung, die Anforderungen können je nach Bereich unterschiedlich sein. 

Dienstschuhe

Schuhe müssen rutschhemmend, desinfizierbar und mit geschlossener Ferse/Fersenriemen ausgestattet sein.

Bei sichtbarer Kontamination wischdesinfizieren, Mindestens jedoch 1 x wöchentlich reinigen.

Regelungen zur Nutzung von Arbeitskleidung in der Pflege

1.    Arbeitsbereichen ohne besondere Hygieneanforderungen, z.B. Psychosomatik:

  • Arbeitskleidung 
  • Ggf. private Kleidung, entsprechend der Gefährdungsanalyse
  • bei direkter Pflege z. B. Überschürze oder Kittel tragen in Bereichen, in denen z. B. invasive Maßnahmen durchgeführt werden

2.    Pflegeeinrichtungen

  • Arbeitskleidung die vom Betrieb zur Verfügung zu stellen ist

3.    Ambulante Pflege

  • Arbeitskleidung
  • Ggf. private Kleidung
  • Bei direkter Pflege z.B. Überschürze oder Kittel tragen

Arbeitskleidung ist der Privatkleidung unbedingt vorzuziehen