Arbeitskleidung
Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse. Zur Arbeitskleidung zählt auch Berufskleidung. Sie ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischen Schutzfunktionen.
Arbeitskleidung (Synonym: Dienstkleidung, Berufskleidung) besteht in der Regel aus:
Sie soll vom Arbeitgeber gestellt werden, kann mit einer Unternehmerregelung auch durch den Arbeitgeber finanziell bezuschusst werden.
Die Arbeitskleidung muss ggf. die Privatkleidung vollständig bedecken.
Anforderungen an Arbeitskleidung:
Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten bei der Arbeit. Der Wechsel ist umzusetzen bei folgenden Gegebenheiten:
Reinigung der Arbeitskleidung
Private Arbeitskleidung
Private Arbeitskleidung (z. B. Kurzarm-T-Shirt und Baumwollhose) darf in Arbeitsbereichen ohne besondere Hygieneanforderungen entsprechend der Gefährdungsanalyse und Vorgaben des Arbeitgebers getragen werden. Private Arbeitskleidung darf ebenso nur in der Einrichtung getragen werden.
Bei Gefahr von Kontamination, ist Schutzkleidung vom Arbeitgeber zu verwenden.
Anforderung an private Arbeitskleidung:
Reinigung der Arbeitskleidung:
Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten bei der Arbeit.
Wahrscheinlich kontaminierte Kleidung ist wie Schutzkleidung vom Arbeitgeber sachgerecht aufzubereiten, d.h. Waschen mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren Verfahren/Mittel entsprechend RKI-/VAH-Liste.
Überjacke ggf. Sweat-Shirt (Langarm)
Können außerhalb des Patientenzimmers, keinesfalls bei Pflegeverrichtungen und Reinigungsarbeit getragen werden.
Bereichskleidung (z. B. Kurzarm-Kasack und Hose)
In definierten Bereichen, z. B. OP-/Funktionsbereichen zu tragen. Bereichskleidung ist hier Arbeitskleidung, die Anforderungen können je nach Bereich unterschiedlich sein.
Dienstschuhe
Schuhe müssen rutschhemmend, desinfizierbar und mit geschlossener Ferse/Fersenriemen ausgestattet sein.
Bei sichtbarer Kontamination wischdesinfizieren, Mindestens jedoch 1 x wöchentlich reinigen.
Regelungen zur Nutzung von Arbeitskleidung in der Pflege
1. Arbeitsbereichen ohne besondere Hygieneanforderungen, z.B. Psychosomatik:
2. Pflegeeinrichtungen
3. Ambulante Pflege
Arbeitskleidung ist der Privatkleidung unbedingt vorzuziehen