Infektionen der Harnwege sind in Alten- und Pflegeeinrichtungen die häufigsten Infektionen, überwiegend bedingt durch den Einsatz transurethraler Katheter. Zwischen 5% und 10% der in Pflegeheimen versorgten Personen sind katheterisiert;
In Einrichtungen mit besonders pflegebedürftigen Personen sind die Raten noch höher und können bis 50% betragen. Harnableitungen müssen wegen dieses Infektionsrisikos auf das unvermeidliche Minimum reduziert bleiben. Dies bedeutet, dass allein medizinische Indikationen die Voraussetzung für das Legen eines Blasenkatheters sein dürfen und diese vom behandelnden Arzt gestellt wird.
Unter infektionspräventiven Aspekten sollten bei länger dauernder oder bleibender Inkontinenz Alternativen zu Verweilkathetern für die Harnableitung eingesetzt werden. Dies sind z. B. Kondom-Urinale, aufsaugende Medien (Vorlagen, Windeln) oder, bei entsprechender Indikation, operative Harnableitungen.
Auch bei nicht katheterisierten Bewohnern kann es, bedingt durch funktionelle Störungen oder chronische Krankheiten, zur Bakteriurie und damit potenziell zu Harnwegsinfektionen kommen. Die Erreger von Harnwegsinfektionen stammen in der Regel aus der körpereigenen Keimflora der Bewohner selbst. Aber auch Übertragungen von einem Bewohner zu anderen, z. B. über Hände bzw. Gegenstände wie Urinflaschen, Steckbecken, Sammelgefäße und Urometer, sind möglich und können auch Ursache von Ausbrüchen sein. Für alle Formen der Harnwegskatheterisierung gilt deshalb:
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