O2R12 Riskiobewertung Infektionserkrankungen Pflege
Das Infektionsrisiko bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen wird maßgeblich von der Abwehrsituation und den erforderlichen pflegerischen, medizinischen und hygienischen Maßnahmen bestimmt. Ursachen für ein erhöhtes Infektionsrisiko können z. B. chronische Erkrankungen (wie Diabetes mellitus), funktionelle Einschränkungen, Immobilität, Wunden (z. B. Decubitus) oder Bewusstseinstrübung (einschließlich Schluckstörung) sein.
Wichtigste Risikofaktoren für eine Besiedlung bzw. Infektion mit multiresistenten Erregern:
Patienteneigene Faktoren:
Externe Faktoren:
Risikobewertung Unternehmen nach § 36 IfSG (Auszug O1R3)
Unternehmen in der Pflege die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit infektiösen Material (Sekret, Blut, Viren, Bakterien, Stuhl, Urin, Sputum usw.) sind Verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der ausgeführten Tätigkeiten durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Gefährdungsbeurteilung dient der Organisation zum Schutz der Beschäftigten, zu Pflegenden und deren Angehörigen, sowie Besuchern, Freunde und Bekannte und Familienangehörige der Pflegekräfte.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Ermittlung des Risikos, erforderliche Maßnahmen, sowie Maßnahmen zur Risikominimierung. Die Gefährdungsbeurteilung kann auch über IT PC (Pflegesoftware) geführt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist bei folgenden Ereignissen umzusetzen:
· Aufnahme Patienten (Erstaufnahmen und Wiederaufnahme)
· Veränderung der gesundheitlichen Situation
· Verdacht auf Infektionserkrankung
Routine (1x pro Jahresquartal)