Epidemische Häufungen (Ausbrüche) von insbesondere Atemweginfektionen und Infektionen des Magen-Darm-Traktes gehen mit einer hohen Morbidität und Letalität der infektionsanfälligen Bewohner in den Heimen einher.
Influenza. Hochkontagiöse Viruserkrankungen der Atemwege sind besonders für ältere Menschen gefährlich. Häufig treten Influenzaausbrüche in Heimen auf, dabei können 25–70% der Bewohner einer Einrichtung mit zum Teil schweren klinischen Verläufen erkranken.
Insofern sind Bewohner von Heimen als auch das dort arbeitende Personal eine wichtige Zielgruppe für die jährlich zu wiederholende Grippeschutzimpfung.
Influenza, auch „Grippe“ genannt, ist eine systemische, d.h. eine den gesamten Organismus betreffende, Infektionserkrankung, die durch sog. „Orthomyxoviren“ der Typen A und B ausgelöst werden. Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet und führen vor allem in den Wintermonaten zu regelmäßig auftretenden Grippewellen (sog. „saisonale Influenza“).
Neben der saisonalen Influenza gibt es auch die (selten auftretende) Gefahr einer Influenza-Pandemie, bei welcher sich Virenarten gebildet haben, gegen welche die Mehrheit der Bevölkerung keine Immunität besitzt, gegen die noch kein Impfstoff entwickelt wurde und die sich weltweit ausbreitet.
Influenzaviren werden überwiegend durch Tröpfchen übertragen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Kontaktübertragungen durch Verschleppungen virushaltiger Sekrete sind jedoch ebenfalls möglich.
Influenzaviren lassen sich mit den normalerweise verwendeten Hände- und Flächendesinfektionsmittel abtöten.
Das Krankheitsbild der Influenza geht meist nach einer Inkubationszeit von 1 bis 3 Tagen mit einem plötzlichen Krankheitsbeginn, mit Fieber, Reizhusten, Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen sowie einem starken Schwäche- und Krankheitsgefühl einher. Ferner können Komplikationen wie Lungenentzündung, Herzmuskelentzündung und bakterielle Folgeinfektionen auftreten. Influenza ist für betagte und abwehrgeschwächte Menschen besonders gefährlich und kann zu Todesfällen führen. Dadurch, dass ähnliche Symptome auch bei „Erkältungskrankheiten“ auftreten sind Fehldiagnosen häufig.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt kurz vor Ausbruch der Erkrankung und besteht danach für ca. 3 bis 5 Tage.
Gegen die saisonale Influenza gibt es einen Impfschutz, der zu jeder Saison angeboten wird und sowohl von älteren Pflegebedürftigen, als auch von medizinisch-pflegerischem Personal wahrgenommen werden sollte. Influenzaviren verändern sich jedoch laufend, was dazu führt, dass die Varianten eine unterschiedliche Gefährlichkeit aufweisen können und von Saison zu Saison ein neuer Impfschutz notwendig ist.
Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die saisonale Influenza. Im Falle einer Influenza-Pandemie oder vergleichbarer außergewöhnlicher Sachverhalte handeln Sie bitte gemäß den aktuellen Informationen des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de).
Organisatorisches
Schwangere Mitarbeiterinnen sind von der Betreuung von an Influenza erkrankten Personen ausgeschlossen.
Erkrankte Personalmitglieder sollen dem Dienst für die Dauer der Ansteckungsfähigkeit fern bleiben.
Pflegebedürftige mit Influenza sollen möglichst zum Ende einer Schicht und von wenigen und eingewiesenen Personalmitgliedern versorgt werden.
Transporte sind als Infektionstransport anzumelden.
Hygienemaßnahmen
Während der Zeit der Ansteckungsfähigkeit sind im Haushalt des Erkrankten bestimmte personal- und umgebungshygienische Maßnahmen durchzuführen.
Personalhygiene
Weitgehend genügt es, wenn die üblichen Maßnahmen der Personalhygiene indikationsgerecht und gewissenhaft durchgeführt werden. Hervorzuhebende Punkte sind:
Eine Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt, nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Ausscheidungen und nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor dem Verlassen des Haushaltes durchzuführen.
Für das Tragen von Schutzhandschuhen gelten die bekannten Indikationen und Handhabungsregeln
Bei der Versorgung von Influenza-Kranken wird ein Schutzkittel und eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen. Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen des Zimmers ausgezogen, verbleibt im Zimmer und wird täglich gewechselt; bei sichtbarer Kontamination sofort. Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
Umgebungsbezogene Maßnahmen
Es wird davon ausgegangen, dass Pflegeutensilien und medizinisch-technische Geräte personengebunden verwendet werden. Anderenfalls sind diese Gegenstände vor ihrer Weiterverwendung mit einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
Die Abfallentsorgung und die Geschirraufbereitung erfolgt in gewohnter Weise.
Auch die Entsorgung von Fäkalien und Urin wird wie üblich vorgenommen
Körper- und Bettwäsche sollen möglichst bei >= 60°C gewaschen werden.
Die Unterhaltsreinigung wird ebenfalls wie üblich durchgeführt.
Anlage: