Allgemeines
Hepatitis-B-Viren (HBV), Hepatitis-C-Viren (HCV) und Humane-Immundefizienz-Viren (HIV) gehören zu den hämatogen übertragbaren Krankheitserregern. Die Übertragung erfolgt also über Blut und in einem sehr eingeschränkten Maße über weitere Substanzen, wie Erbrochenes, Fäkalien, Sputum etc.
Organisatorisches
Wenn sich Patienten (z.B. nach einem Klinikaufenthalt) als Träger eines hämatogen übertragbaren Erregers erwiesen haben ist hierüber der behandelnde Arzt zu informieren.
Jede akute Virushepatitis ist meldepflichtig gemäß §6 IfSG. Diese Meldung obliegt primär dem behandelnden Arzt. Wenn der Verdacht besteht, dass dies bislang nicht erfolgt ist informiert die Pflegedienstleitung das Gesundheitsamt gemäß. Das Gesundheitsamt entscheidet über das weitere Vorgehen, speziell über die notwendigen Maßnahmen zur Ursachenabklärung.
Von der Pflegedienstleitung ist sicherzustellen, dass die betreuenden und behandelnden Personen über die Sachlage informiert sind. Ggf. ist eine Einweisung in die entsprechen-den Hygieneregeln, speziell der Verhütung von Nadelstichverletzungen erforderlich.
Die Betreuung von Patienten mit einer Hepatitis-B-Erkrankung soll nur durch Personen mit einem entsprechenden Impfschutz erfolgen.
Hygienemaßnahmen
Die Hygienemaßnahmen beschränken sich auf eine konsequent durchgeführte Basishygiene, wobei der Schutz vor Nadelstichverletzungen, die Händehygiene und das indikationsgerechte Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung im Vordergrund steht.
Anlage: