Das Unternehmen hat neben den Bestimmungen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes auch die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung umzusetzen.
Neben der Auflistung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, sowie Umsetzung einer Ersatzstoffprüfung auch die Anwendung und Verwendung im Unternehmen zu regeln und anzuzeigen. Dieser Bereich gehört zur Unterweisung der Beschäftigten.
Im Rahmen der Desinfektions- und Reinigungsmittel sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
· Auflistung aller Stoffe
· Vorhalten der Gefahrstoff-Datenblätter
· Prüfung Zulassung der Verwendung nach RKI / VAK
· Anwendung im Unternehmen (Verdünnung, Anwendung, Einwirkzeiten)
· Herstellerangaben
Zur Umsetzung im Unternehmen hat IMS Services eine Mustervorlage in der Anlage erstellt.
Anlage:
![]() | O2R5 Anlage Übersicht Desinfektionsmittel im Unternehmen Hygieneorganisation O2R5_Anlage Übersicht Desinfektionsmittel im Unternehmen.docx (13.8KB) |
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