Allgemeines
Grundsätzlich ist jeder Pflegebedürftige als potentiell infektiös zu betrachten, da der Infektionsstatus der zu pflegenden Personen meist unzureichend bekannt ist. Bei konsequenter Anwendung der Basishygiene ist im Haushaltsbereich die Verbreitung hämatogen übertragbarer Keime (z.B. HIV, HBV, HCV) und fakultativ pathogener Floraanteile (z.B. Streptokokken, Fäkalkeime etc.) unwahrscheinlich.
Eine Modifizierung der Basishygiene ist somit nur in wenigen Fällen notwendig. In der Praxis sind dies vor allem:
Maßnahmen zur Information und Umsetzung finden Sie in unserer Hygieneorganisation (Übersicht Inhalt) und unter O2R11 Gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung. Ebenso unter Besondere Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz.
Durchführung von Meldungen
Wenn durch die Situation vor Ort der Eindruck entstanden ist, dass eine meldepflichtige Krankheit vorliegt, ist der Hausarzt und die Pflegedienstleitung davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Sollte dies nicht gelingen wird umgehend die Pflegedienstleitung benachrichtigt, die dann ggf. eine Meldung an das Gesundheitsamt vornimmt.
Die Meldung an das Gesundheitsamt soll zunächst telefonisch erfolgen. Alternativ bzw. ergänzend zur telefonischen Meldung kann ein Meldeformular verwendet werden.
Information zu meldepflichtigen Erkrankungen siehe O2R6.
Umsetzung der Hygienemaßnahmen
Anlagen: