O2R8 Ausbruchsmanagement
Diese Empfehlung gilt primär für solche Einrichtungen, in denen medizinische und damit assoziierte pflegerische Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern durchgeführt werden (Tagespflegeeinrichtungen, Heime, Wohngemeinschaften). Sie kann jedoch auch für andere Formen der Betreuung (z. B. Hauskrankenpflege) hilfreich sein.
Das Infektionsrisiko bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen wird maßgeblich von der Abwehrsituation und den erforderlichen pflegerischen, medizinischen und hygienischen Maßnahmen bestimmt. Ursachen für ein erhöhtes Infektionsrisiko können z. B. chronische Erkrankungen (wie Diabetes mellitus), funktionelle Einschränkungen, Immobilität, Wunden (z. B. Decubitus) oder Bewusstseinstrübung (einschließlich Schluckstörung) sein.
Wesentliche Voraussetzungen zur Sicherstellung einer adäquaten Betreuung bzw. Pflege in Heimen werden im Heimgesetz formuliert. Demnach ist es Aufgabe des Trägers:
Diese gesetzliche Verpflichtung stellt die Verantwortlichen vor die Aufgabe, durch Schaffung geeigneter personeller und organisatorischer Voraussetzungen sowie innerbetriebliche Regelungen zu gewährleisten, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Diese Anforderungen werden mit diesem Ausbruchsmanagement in Verbindung der Hygieneorganisation (Hygienemanagement) umgesetzt.
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der TRBA 250 sind Einrichtungen nach dem Heimgesetzes verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Form von Hygieneplänen schriftlich festzulegen, mit dem Ziel, Infektionsrisiken für Bewohner und Personal in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren.
Im Kommentar zum IfSG wird erläutert, welche Aspekte bei der Erstellung eines solchen Hygieneplans zu berücksichtigen sind:
· Analyse der einrichtungsspezifischen Infektionsgefahren (Risikoanalyse) in den verschiedenen Bereichen,
· Bewertung dahingehend, bei welchen Risiken risikominimierende Maßnahmen erforderlich sind,
· Festlegung konkreter Maßnahmen zur Risikominimierung,
· Methoden zur Überwachung der Einhaltung der Risikominimierungsmaßnahmen mit einem vertretbaren Aufwand,
· Festlegung von Zeitabschnitten, nach denen die Effizienz und Aktualität des Hygieneplans überprüft werden,
· Festlegung von Einzelheiten der Dokumentation des Hygieneplans und Schulung der Beteiligten.
IMS Services hat alle erforderlichen Maßnahmen zum Ausbruchsmanagement umgesetzt.
Im Bedarfsfall kann das Unternehmen auf die Anlagen zur Umsetzung des Ausbruchsmanagement zurückgreifen.
Auslöseereignis:
· Verdachtsfall übertragbare Erkrankung (Freiwillige Maßnahmen)
· Feststellung von einer übertragbaren Erkrankung (Freiwillige Maßnahmen)
· Feststellung von zwei übertragbaren Krankheitsfällen (Pflicht)
Pflichtmaßnahmen sind unverzüglich umzusetzen. Die Meldepflichtzeit beträgt maximal 24h. Regelmeldezeit Folgetag, mit vorab telefonischer Anmeldung zuständiges Gesundheitsamt.
Umsetzungsmaßnahmen:
1. Anlage Maßnahmenübersicht öffnen / ausdrucken. Verfahrensweg erkennen
2. Anlage Ausbruchsmanagement öffnen / ausdrucken und umsetzen
Hinweis:
Alle Maßnahmen sind in Absprache mit der Pflegedienstleitung (PDL), oder Vertretung, in Verbindung mit der Geschäftsleitung umzusetzen.
Anlage: