Die Hygienefachkraft (Hygienebeauftragter Pflege) wird durch IMS Services gestellt. Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit über info@imsservices.biz , oder über (01 60) 979 36 815 (24h Telefonservice) mit der Hygienefachkraft Verbindung aufzunehmen.
Die/Der Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen hat im Einvernehmen mit dem Träger bzw. der Leitung der Pflegeeinrichtung folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention durch regelmäßige Begehung (Jährlich und Bedarfsabhängig) aller Bereiche der Pflegeeinrichtung, insbesondere der Pflegestationen.
Überwachung (Bei Bedarf) der Pflegetechniken z. B. Körperpflege, Verbandwechsel, Umgang mit Urindrainagen und Gefäßkathetern, parenterale Ernährung und anderer Arbeitsabläufe z. B. bei Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen, bei der Reinigung, beider Speisen- und Wäscheversorgung sowie bei der sonstigen Ver- und Entsorgung.
Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung der Hygieneorganisation IMS Services.
Mitwirkung bei der Erkennung von nosokomialen Infektionen durch:
- Unterstützen bei der Aufzeichnung der Daten bezüglich nosokomialer Infektionen (z. B. Häufigkeit, Art der Erkrankungen, Erreger, Antibiotikawirksamkeit, Lokalisierung auf bestimmte Bereiche). Dabei soll die/der Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen Einsicht in die klinischen Unterlagen nehmen bzw. Informationen von den Ärzten und dem Pflegepersonal einholen, soweit sie für die Erkennung von Infektionen von Bedeutung sind. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sollen ihr/ihm zugänglich sein.
- Unterstützung bei der Erstellung von Infektionsstatistiken und deren Auswertung als Grundlage für epidemiologische Erkenntnisse.
- Mitarbeit (Bedarf) bei epidemiologischen Untersuchungen.
- Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen durch allgemeine und bereichsspezifische Beratung.
- Schulung und praktische Anleitung des Personals; hierzu gehören auch Hinweise auf einschlägige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (Nur bei Bedarf und Anforderung.
- Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte (z.B. Desinfektionsmittel, Einmalartikel, medizin-technische Geräte, Ver- und Entsorgungsverfahren) bei Bedarf und Anforderung.
- Bei Bedarf und Anforderung Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen.